Die Große Kreisstadt Großenhain mit ca. 18.100 Einwohnern und 20 Ortsteilen liegt im Herzen von Sachsen zwischen den Städten Meißen, Riesa und Dresden. Wir sind ein Unternehmen der öffentlichen Verwaltung und beschäftigten ca. 140 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. In unserer IT-Abteilung, welche nun auch einen Sachgebietsleiter erhalten soll, arbeiten zur Zeit drei Mitarbeiter.
Die Stadtverwaltung Großenhain beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des
Sachgebietsleiters IT-Service (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit neu zu besetzen.
Kontakt
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen sowie den Qualifizierungsnachweisen richten Sie bitte bis
30.06.2024
an die
Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Allgemeine Verwaltung
Kennwort: „Bewerbung – SGL IT-Service“
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain
oder per E-Mail an personal@stadt.grossenhain.de.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Schmidt (Geschäftsbereichsleiterin Allgemeine Verwaltung) oder Frau Schneider (Sachgebietsleiterin Personal) gern zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund IT-sicherheitstechnischer Belange per E-Mail übermittelte Bewerbungen ausschließlich im pdf-Format im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) -, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Angesichts der in der Stadtverwaltung Großenhain anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.grossenhain.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.