Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz mit Sitz in Bad Ems ist Ihr Ansprechpartner rund um die Statistik: Als Informationsdienstleister stellen wir der Öffentlichkeit seit mehr als 70 Jahren Daten und Auswertungen zu den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt für Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Sie sind versiert in der kommunalen Doppik oder im betrieblichen Rechnungswesen und haben Lust auf eine spannende Herausforderung? Dann suchen wir Sie zur Unterstützung bei den vielfältigen Aufgaben im Bereich unserer „Doppikkoordination und -betreuung" als Sachbearbeiter (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die rheinland-pfälzischen Kommunen nutzen für ihr Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen die „Kommunale Doppik", Zur einheitlichen Ausgestaltung der Buchungspraxis hat das Land Rheinland-Pfalz beim Statistischen Landesamt die Doppikkoordination bzw. -betreuung eingerichtet. Damit wird die Grundlage für eine aussagekräftige Gemeindefinanzstatistik gelegt, die eine unverzichtbare Basis für politisches Handeln auf allen regionalen Ebenen darstellt. Unterstützende Fortbildungsmaßnahmen sind im Rahmen Ihres Einstiegs und zur begleitenden Einarbeitung vorgesehen.
Ihre Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich mit aussagekräftigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) online unter www.statistik.rlp.de (Rubrik: Service/Stellenangebote) bis zum 28.Mai 2024.
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Richter (Sachbearbeiterin Personalgewinnung, 02603/71 3358) und Herr Elz (Referatsleiter, 02603/71 1550) zur Verfügung.
Die Stelle ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis A 11 LBesG bzw. nach Entgeltgruppe 11 TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder). Darüber hinaus werden die üblichen sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes gewährt.
Weitere Informationen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus organisatorischen Gründen Bewerbungen in Papierform oder per E-Mail nicht angenommen werden können. Sämtliche Nachweise müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Rahmen des Frauenförderprogramms der Landesregierung streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
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