Gerichtsvollzieher (m/w/d)

Justiz.NRW

Düsseldorf, Köln, Hamm, Nordrhein-Westfahlen

Vollzeit, befristet

Veröffentlicht: vor 4 Tagen

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Über uns:

Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwalt­schaften, 336 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitge­staltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewer­bers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleich­gestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

Ihre Aufgaben:

Als Gerichtsvollzieher/in vollstrecken Sie Urteile und Beschlüsse der Gerichte in Ihrem Bezirk und setzen u.a. Geldforderungen von Gläubigern gegen Schuldner durch. Im Zuge dessen sind Sie zuständig für:

  • die Abnahme von Vermögensauskünften, die Ermittlung von Vermögensverhältnissen und die Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücken,
  • die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen aufgrund von Vollstreckungsbescheiden oder notariellen Urkunden,
  • die Pfändung und Versteigerung von beweglichem Eigentum (z.B. Schmuck, Mobiliar, Kraftfahrzeuge),
  • Zwangsräumungen.

Für Zustellungen, Ladungen und konkrete Vollstreckungen sind Sie im Außendienst unterwegs. Bei all Ihren Aufgaben haben Sie nicht nur die Interessen der Gläubigerinnen bzw. Gläubiger, sondern auch immer den Schutz der Schuldnerin bzw. des Schuldners im Blick. Sie sorgen für einen gerechten Ausgleich zwischen Gläubigerin bzw. Gläubiger und Schuldnerin bzw. Schuldner.

Ihre Qualifikationen:

Sie passen zu uns, wenn Sie:

  • die Fachoberschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können,
  • über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und sich in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf (z.B. Justiz­fachangestellte/r, Rechtsanwalts-/Notar­fachange­stellte/r, Bank­kaufmann/-frau) mindestens drei Jahre bewährt haben,
  • gesundheitliche Eignung für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes mitbringen (schwerbehinderte Menschen müssen das erforderliche Mindestmaß an körperlicher Belastbarkeit besitzen),
  • eine gültige PKW-Fahrerlaubnis besitzen,
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

Außerdem gelten für die voraussichtliche Übernahme in das Beamtenverhältnis folgende Voraussetzungen:

  • Zum Zeitpunkt (voraussichtlich im Mai/Juni 2027) der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe haben Sie das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet. Ausnahmen gibt es für schwerbehinderte Personen und bei Vorliegen von Kindererziehungszeiten,
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • Sie sind bereit, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Sie möchten gerne mit Menschen arbeiten, sind kommunikativ, können sich gut organisieren und mit Zahlen umgehen? Sie sind außerdem empathisch, trauen sich aber auch zu, beherzt durchzugreifen, wenn es nötig ist? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Ihre Perspektiven:

Wir bieten Ihnen eine Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit einem vielseitigen Aufgabenbereich sowie:

  • eine flexible und grundsätzlich eigenständige Arbeitsgestaltung: Ihr Büro unterhalten Sie auf eigene Rechnung außerhalb des Amtsgerichtsgebäudes. Hierfür erhalten Sie eine zusätzliche besondere Gerichtsvollziehervergütung, aus der Sie die Kosten Ihres Büros und Geschäftsbetriebes bestreiten können,
  • eine monatliche Unterhaltsbeihilfe während der Ausbildung, die sich aus einem monatlichen Grundbetrag (aktuell 2.382,32 Euro) und einem Familienzuschlag nach dem nordrhein-westfälischen Landesbesoldungsrecht zusammensetzt. Zusätzlich erhalten Sie Anteile der eingenommenen Gebühren (Vollstreckungsvergütung).
  • nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung eine Besoldung in die Besoldungsgruppe A 8 der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz. Grundsätzlich ist bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage möglich,
  • die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Gerichtsvollzieherprüfung und Ihre Ernennung zum Gerichtsvollzieher / zur Gerichtsvollzieherin.

Ihre Ansprechpersonen:

Für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf mit den Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal:
Steffen Rocker -Telefon: 0211 4971-396 | E-Mail: steffen.rocker@olg-duesseldorf.nrw.de

Für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm mit den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen:
Deborah Nowak - Telefon: 02381 272-5319 | E-Mail: deborah.nowak@olg-hamm.nrw.de

Für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit den Landgerichtsbezirken Aachen, Bonn und Köln:
Margit Buslei - Telefon: 0221 7711-219 | E-Mail: margit.buslei@olg-koeln.nrw.de

Hier bewerben!

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 30.04.2024 an das Oberlandesgericht Hamm und bis zum 31.05.2024 an die Oberlandesgerichte Düsseldorf und Köln online über das Bewerbungsportal ein. Sollten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit diesem Online-Bewerbungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpersonen.

Oberlandesgerichte
Düsseldorf, Hamm und Köln

Einsatzort(e)

Justiz.NRW

Düsseldorf, Köln, Hamm, Nordrhein-Westfahlen

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